
Wenn Sie sich selbstständig machen, betreiben Sie entweder ein Gewerbe oder Sie haben einen freien Beruf. Für einen Freiberuf gelten andere Regeln und Besonderheiten, sodass die Unterscheidung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit sehr wichtig ist.
Was ist ein Freiberuf?
Unter einem Freiberuf könne Sie sich wissenschaftliche, erzieherische, künstlerische, aber auch schriftstellerische Tätigkeiten vorstellen. Im Allgemeinen geht man davon aus, dass diese Berufe auf besonderen Berufsqualifikationen oder schöpferischen Begabungen basieren. Im Mittelpunkt der freiberuflichen Tätigkeit steht die fachlich unabhängige und eigenverantwortliche Erbringung von Dienstleistungen.
Muss ein Freiberufler sein Gewerbe anmelden?
Wählen Sie die Option eines Kleingewerbes oder die eines nebenberuflichen Gewerbes ist die Gewerbeanmeldung unumgänglich. Egal welchen Umfang die Selbstständigkeit hat, die gewerbliche Anmeldungen ist Pflicht. Wenn Sie jedoch freiberuflich tätig sind, müssen Sie kein Gewerbe anmelden. Zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit sollten Sie unbedingt feststellen lassen, dass Sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen und kein Kleingewerbe oder Ähnliches betreiben. In Einzelfällen ist es auch möglich, dass sowohl freiberufliche als auch kleingewerbliche Aspekte vorhanden sind. Für diese klare Eingrenzung ist das Finanzamt zuständig.
Was außerdem nicht für Sie gilt:
-Sie sind nicht verpflichtet, die Gewerbesteuer zu zahlen, da Sie kein angemeldetes Gewerbe haben, sondern freiberuflich tätig sind.
-Sie sind kein Zwangsmitglied in der Industrie- und Handelskammer.
-Die Rechtsform der Partnergesellschaft mit anderen Freiberuflern steht Ihnen zur Verfügung
Verschiedene Arten von Freiberufen
Es wird unterschieden zwischen Katologberufen, katologähnlichen Berufen und Tätigkeitsberufen.
Katologberufe sind beispielsweise Heilberufe wie Masseure, Hebammen oder Heilpraktiker. Auch darunter zählen Rechts- und Steuerberufe wie Rechtsanwälte und Notare. Kulturberufe wie Dolmetscher oder Künstler zählen auch zu den Katologberufen.
Katologähnliche Berufe erfordern im Gegensatz zu katologähnlichen Berufen eine höhere Ausbildung d.h. ein Studium als formale Legitimation. Oft entscheiden dort Finanzämter ob die Tätigkeiten freiberuflich sind. Darunter können Sie beispielsweise Reitlehrer, Werbetexter oder Schauspieler zählen.
Tätigkeitsberufe sind wissenschaftliche Tätigkeiten in Forschung und Lehre sowie künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten wie Regisseure oder Journalisten und Autoren.
Was spricht für einen Freiberuf?
Sie haben einen akademischen Abschluss beziehungsweise eine besondere Fähigkeit als Grundlage Ihres Freiberufs. Außerdem zeichnet sich Ihre Tätigkeit durch ein hohes maß an Kreativität aus. Des Weiteren stehen Ihr persönlicher Einsatz sowie Ihre Dienstleistung im Vordergrund. Ihre Dienstleistung ist durch ein hohes Maß an Vertrauen gekennzeichnet und ist kein Massenprodukt, sondern eine spezialisierte Dienstleistung. All dies sind Faktoren, die Ihren Beruf zu einer freiberuflichen Tätigkeit machen.
Was spricht für eine gewerbliche Tätigkeit?
Besteht Ihre Arbeit eher darin, Produkte zu verkaufen oder zu handeln oder Ihre Dienstleistung besteht hauptsächlich in der Vermittlung, dann spricht das eher für eine gewerbliche Tätigkeit. Außerdem dafür spricht es, wenn Sie Waren herstellen und Ihr Unternehmen vor allem durch den Einsatz von Eigenkapital wächst.
Versicherungspflicht im Freiberuf
Ihnen selbst ist überlassen, ob Sie in die private Versicherung wechseln wollen oder in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben wollen. Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung bemessen sich an den Einkünften, die in der Steuererklärung festgehalten werden. In der privaten Krankenversicherung sind vor allem das Eintrittsalter, der Versicherungsumfang sowie die individuellen Gesundheitsfaktoren maßgebend. Oft ist auch eine Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, um finanzielle Risiken zu vermeiden. Im Einzelfall ist auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Sogenannte verkammerte Freiberufe wie beispielsweise Ärzte oder Rechtsanwälte sind außerdem rentenversicherungspflichtig. Wenn Sie Ihren Status prüfen wollen, können Sie sich an den Deutschen Versicherungsbund wenden.
Freelancer oder Freiberuf?
Freelancer beschreibt einen freien Mitarbeiter in einem Unternehmen. Das bedeutet, wenn Sie in mehreren Unternehmen tätig sind, allerdings als Selbstständiger nicht in den Betrieb eingegliedert sind und Ihre Leistungen durch eine eigene Rechnung abrechnen, entspricht Ihre Tätigkeit eher der eines Freelancers. Oft haben Sie als Freelancer Dienstverträge innerhalb eines festgelegten Zeitraums und die Vergütung erfolgt über einen Werktag oder pauschal. Als Freiberufler schließen Sie meist keine Dienstverträge ab, um tätig zu werden. Sie rechnen Ihre Leistung nach individueller Absprache mit Ihren Kunden oder Auftraggebern ab.
Krankheit im Freiberuf
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, steht Ihnen Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag zu. Während in den 42 vorherigen Tagen bei Angestellten der Arbeitgeber einspringt, sind Sie als Freiberufler in der Zeit selbst dafür verantwortlich. Alternativ stehen Ihnen auch Wahltarife zur Verfügung, bei denen beispielsweise schon ab dem 15. Krankheitstag gezahlt wird. Je früher die Versicherung zahlt, desto teurer ist der Tarif für Sie. Die Höhe des Krankengeldes wird durch Ihr tatsächliches Nettoeinkommen bestimmt. Besonders hohe Einkommen sind nicht so leicht zu versichern und dann wird nicht mehr nach Einkommen gezahlt, sondern es gibt einen Betrag, der nicht überschritten werden darf.
Wenn Sie privat versichert sind, haben Sie solche Tarife nicht und müssen alles einzeln absichern. Es ist allerdings auch gar nicht so einfach, einer privaten Krankenkasse nachzuweisen, dass es keinen Weg mehr gibt, nicht doch noch zu arbeiten. So könnten Sie erwarten, dass Entwickler mit einem gebrochenen Arm zumindest noch beraten können und somit nicht gezahlt wird.